Prämie für Empfehlungen

Wertvolle Empfehlungen. Faire Anerkennung. Klare Abläufe.

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie oder sein Grundstück verkaufen möchte oder aktuell privat verkauft?

Dann können Sie uns gerne weiterempfehlen. Der entscheidende Unterschied: Nicht Sie geben uns einen „Tipp“ über den Eigentümer, sondern Sie sprechen eine Empfehlung direkt gegenüber dem Eigentümer aus. Meldet sich der Eigentümer daraufhin bei uns und nennt Sie als Empfehlungsgeber, kann im Erfolgsfall eine Empfehlungsgeber-Provision entstehen.

Damit ist der Ablauf für alle Beteiligten klar, geordnet und fair: Der Eigentümer entscheidet selbst, ob er mit uns in Kontakt treten möchte, und Sie können ihm dabei einen konkreten Mehrwert aufzeigen.

Ihre Vorteile als Empfehlungsgeber:

  • Einfach und nachvollziehbar: Sie empfehlen uns direkt dem Eigentümer.
  • Gute Argumente an der Hand: Sie können dem Eigentümer konkrete Vorteile nennen.
  • Faire Anerkennung: Kommt es aufgrund Ihrer Empfehlung zu einem durch uns nachgewiesenen oder vermittelten Verkauf und wird unsere Provision vollständig bezahlt, erhalten Sie im Erfolgsfall eine Empfehlungsgeber-Provision gemäß unserer aktuellen Regelung.

Welchen Vorteil können Sie dem Eigentümer nennen?

Als Empfehlungsgeber können Sie dem Eigentümer nicht nur einen Makler nennen, sondern zugleich auf konkrete Vorteile hinweisen:

  • Unsere Provision beträgt derzeit 2,38 % inkl. 19 % MwSt.
  • Ein aufgrund einer Empfehlung zustande kommender Vermarktungsauftrag enthält keine Laufzeit.
  • Der Vermarktungsauftrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.

Wenn der Eigentümer Interesse hat, sollte er sich bitte direkt bei uns melden, derzeit am besten per E-Mail an: info@invest-point.de

So funktioniert es:

  1. Sie sprechen Ihre Empfehlung aus: Empfehlen Sie invest point direkt dem Eigentümer.
  2. Kurze Mitteilung an uns: Informieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular darüber, dass Sie uns empfohlen haben, und nennen Sie dabei den Namen des Eigentümers. So kann Ihre Empfehlung frühzeitig erfasst, eindeutig zugeordnet und zuverlässig vorgemerkt werden.
  3. Der Eigentümer entscheidet selbst: Wenn Interesse besteht, meldet sich der Eigentümer eigenständig bei uns.
  4. Bestätigung der Empfehlung: Im Rahmen der Kontaktaufnahme gleichen wir mit dem Eigentümer noch einmal ab, dass unsere Empfehlung durch Sie erfolgt ist.
  5. Weitere Abstimmung und Rückmeldung: Kommt es zu einem konkreten Vorgang, stimmen wir die weiteren Schritte transparent und nachvollziehbar ab. Über das Ergebnis Ihrer Empfehlung werden Sie von uns informiert.
  6. Auszahlung der Empfehlungsgeber-Provision: Kommt es aufgrund Ihrer Empfehlung zu einem durch uns nachgewiesenen oder vermittelten Verkauf und wurde unsere Provision vollständig bezahlt, erhalten Sie die vereinbarte Empfehlungsgeber-Provision gemäß unserer aktuellen Provisionsregelung.

Unsere aktuelle Empfehlungsgeber-Provision

  • Verkaufspreis ab 100.000 € bis 249.000 €: 700 € Empfehlungsgeber-Provision
  • Verkaufspreis ab 250.000 €: 2.000 € Empfehlungsgeber-Provision

Wichtiger Hinweis zum Ablauf:

Der Kontakt kommt in diesem Modell grundsätzlich dadurch zustande, dass sich der Eigentümer selbst bei uns meldet und uns im Rahmen seiner Kontaktaufnahme mitteilt, wer uns empfohlen hat.

Hinweis: Voraussetzung für eine mögliche Empfehlungsgeber-Provision ist insbesondere, dass der Eigentümer bei seiner ersten Kontaktaufnahme auf Ihre Empfehlung hinweist und dass es infolge dieser Empfehlung zu einem durch uns nachgewiesenen oder vermittelten Verkauf kommt, bei dem unsere Provision vollständig bezahlt wurde.
Steuerhinweis: Eine Empfehlungsgeber-Provision kann steuerlich relevant sein. Wir empfehlen, die individuelle steuerliche Behandlung bei Bedarf mit dem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Wer kann Empfehlungsgeber sein?
Empfehlungsgeber können ausschließlich volljährige, unbeteiligte Dritte sein, die nicht im selben Haushalt wie der Eigentümer der betreffenden Immobilie leben.

Familienangehörige können nur dann als Empfehlungsgeber berücksichtigt werden, wenn sie rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom Eigentümer sind und ebenfalls nicht im selben Haushalt der betreffenden Immobilie leben.

Nicht als Empfehlungsgeber gelten insbesondere der Eigentümer selbst, Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Personen.