Die Höhe unserer Entschädigungsleistung, wenn es uns ausnahmsweise nicht gelingt, innerhalb von 6 Monaten einen passenden Käufer zu finden, kann je nach Aufwand und Gegebenheiten variieren.
Für alle Varianten diesbezüglich gelten die nachfolgenden Bedingungen:
Der Sechs-Monatszeitraum beginnt mit der Ersteinstellung des Exposés auf den Portalen durch den Auftragnehmer invest point Andreas Becker. Eine Vermarktungsunterbrechung (z.B. das Pausieren der Inserate auf den Portalen), die auf Wunsch bzw. in Absprache mit dem Auftraggeber erfolgt, hat zur Folge, dass der Sechs-Monatszeitraum vom Zeitpunkt der Wiedereinstellung der Objekte auf den Immobilienportalen von neuem zu laufen beginnt.
Ausgeschlossen von der oben genannten Entschädigungsleistung sind:
- Selbstverkäufe des Auftraggebers
- Verkäufe über bzw. durch Dritte (z.B. Immobilienmakler)
- Das Einschalten eines weiteren Vermittlers
- Das eigenständige Anbieten des Auftraggebers der Immobilie im Internet oder in Zeitungen
- Wenn Objektbesichtigungen nicht im ausreichendem Maße (10 Besichtigungen innerhalb von 3 Monaten) möglich waren bzw. durchgeführt werden konnten und der Auftraggeber, dessen Vertreter oder der Mieter dies zu vertreten hat. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer invest point Andreas Becker auf Grund höherer Gewalt oder nicht zu beeinflussender Sachverhalte Besichtigungen nicht im üblichen Maße durchführen kann.
- Wenn eine Reduzierung des Angebotspreises nach Ablauf von 3 Monaten auf den des Auftragnehmers invest point Andreas Becker ermittelten realistischen Marktpreis nicht stattgefunden hat
- Bei Beendigung der Zusammenarbeit sowohl von Seiten des Auftraggebers als auch von Seiten des Auftragnehmers invest point Andreas Becker vor Ablauf der 6 Monate
Die Einforderung der Entschädigungsleistung durch den Auftraggeber muss bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der sechs Monate in Textform an den Auftragnehmer invest point Andreas Becker gestellt werden.