Arten, Pflichten, Ablauf
Kurz und verständlich erklärt, mit fairer Empfehlung und transparenter Kostenregelung.

Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Es gibt zwei Arten: Bedarfsausweis (berechneter Bedarf auf Basis der Gebäudedaten) und Verbrauchsausweis (aus realen Verbräuchen der letzten Jahre gemittelt).
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Typische Fälle sind Neubau sowie Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing. Bei umfassenden Sanierungen kann ebenfalls ein Energieausweis erforderlich sein. Es gibt gesetzliche Ausnahmen (z. B. bestimmte sehr kleine Gebäude oder Baudenkmale). Wir prüfen für Sie, was in Ihrem Fall gilt.
Welcher Ausweis ist zulässig?
Je nach Gebäude- und Datenlage kommen Verbrauchs- oder Bedarfsausweise in Betracht. In einigen Konstellationen ist der Bedarfsausweis vorgegeben, etwa bei älteren Wohngebäuden, wenn bestimmte Mindeststandards historischer Wärmeschutzvorschriften nicht erfüllt wurden. Wir klären das individuell für Ihre Immobilie.
Vorlage, Übergabe und Fristen
Der Energieausweis muss in bestimmten Schritten des Vermarktungs- und Abschlussprozesses zugänglich gemacht werden. Wir stellen sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen im Ablauf eingehalten werden, ohne dass Sie sich im Detail damit beschäftigen müssen.
Gültigkeit und Registrierung
- Gültigkeit in der Regel 10 Jahre.
- Der Ausweis erhält eine Registriernummer über die zentrale Registrierstelle.
- Aussteller prüfen die Plausibilität der Angaben; Stichprobenkontrollen sind möglich.

Unsere Empfehlung zur Erstellung
Für Verbrauchsausweise empfehlen wir den Selfservice, da hier vergleichsweise wenige, gut verfügbare Angaben nötig sind.
Für Bedarfsausweise raten wir zu Fullservice mit Video-Unterstützung oder Fullservice vor Ort durch einen Fachmann, da zahlreiche Gebäudedaten korrekt erhoben und fachlich bewertet werden müssen.
Die Dateneingabe für den jeweils benötigten Energieausweis erfolgt grundsätzlich durch den Eigentümer selbst. Wir unterstützen dabei und koordinieren den Ablauf.
Kostenübernahme durch uns
Wir übernehmen die Kosten für den Energieausweis, wenn die Immobilie aufgrund unserer Vermarktung im Zusammenhang mit unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgreich verkauft wird. Die Erstattung erfolgt nachträglich in voller Höhe gegen Vorlage der Rechnung per gesonderter Gutschrift; eine Verrechnung mit der Maklerprovision findet nicht statt.
Hinweis: Bei von uns beworbenen Sonderaktionen mit besonders niedriger Provisionshöhe erfolgt keine Kostenerstattung für Energieausweise.
Beratung gewünscht?
Welche Variante in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Gebäude, dem Baujahr und dem Sanierungsstand ab. Wir prüfen das für Sie und empfehlen die passende Vorgehensweise.