Provisionsregelung

„Allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen“ werden nicht vorgehalten.

Eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern und Kunden ist uns besonders wichtig. Daher gestalten wir unsere Verträge und Vereinbarungen individuell und passen sie an die jeweiligen Gegebenheiten an.

 

Hinweise zur Provisionsregelung bei unserer Vermarktung

 

Allgemeine Grundsätze

 

  • Vertragsgestaltung: Alle Aufträge und Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und sind bindend.
  • Flexibilität: Unsere Provisionen und Aufwandsentschädigungen orientieren sich an den spezifischen Anforderungen jedes Auftrags und werden ebenfalls schriftlich vereinbart.
  • Konfliktlösung: Etwaige Streitigkeiten werden – sofern eine gütliche Einigung nicht möglich ist – nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften und der aktuellen Rechtsprechung geregelt.
  • Keine Steuer- oder Rechtsberatung: Wir bieten keine steuerliche oder rechtliche Beratung an. In solchen Fällen empfehlen wir die Konsultation von Notaren, Rechtsanwälten oder Steuerberatern.

 

Provisionsregelung beim Verkauf über unsere Vermarktung

Für die Vermittlung von Immobilien gelten die folgenden Regelungen:

  1. Verkäufe von Wohnungen, Einfamilienhäusern mit und ohne Einliegerwohnung
    Gemäß § 656c BGB wenden wir den sogenannten „Halbteilungsgrundsatz“ an. Das bedeutet: Auftraggeber und Käufer (sofern Privatpersonen) tragen die Provision zu gleichen Teilen.
  2. Verkäufe sonstiger Immobilien und Grundstücke
    Für alle anderen Immobilienverkäufe wird die Provision ausschließlich vom Käufer entrichtet.
  3. Höhe der Provision
    Die Höhe der Provision richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand und den spezifischen Gegebenheiten des Auftrags. Sie wird individuell vereinbart und schriftlich festgehalten.
  4. Sonderaktionen zur Provisionshöhe

    Zur besseren Transparenz weisen wir Provisionssätze, die unter 2,38 % inkl. MwSt. liegen,
    als Sonderaktion aus. Wir bieten solche Sonderaktionen an, um Eigentümern einen klar kalkulierbaren,
    fairen Einstieg in die Vermarktung zu ermöglichen. Grundlage dafür sind optimierte Prozesse, digitale Workflows und
    schlanke, individuell abgestimmte Vermarktungspakete – ohne Abstriche bei Qualität und Transparenz.

    Umfang und Höhe solcher Sonderkonditionen richten sich nach Objekt, Region und Leistungsumfang und können von Zeit
    zu Zeit angepasst werden.

    Wichtig:
    • Nicht kombinierbar mit anderen Aktionen oder individuellen Preisabsprachen.
    • Änderungen vorbehalten; maßgeblich ist der schriftliche Vermarktungsauftrag.

  5. Erfolgshonorar
    Unsere Provision ist ein reines Erfolgshonorar. Sie fällt nur an, wenn durch unsere Vermittlung ein notarieller Kaufvertrag mit einem Kaufinteressenten abgeschlossen wird.

Ihr Vorteil: Kein Verkauf – keine Kosten!

 

[Für Informationen zu unseren Leistungen im Rahmen der Vermarktung Ihrer Immobilie besuchen Sie bitte den Bereich „Unsere Leistungen“ und klicken dann auf „Immobilienvermarktung“.]
oder klicken Sie hier —> Immobilienvermarktung

 

 

Hinweise zum Beratungshonorar bei unserer Beratung ohne Vermarktung

 

Wir bieten Eigentümern, die ihre Immobilie eigenständig und ohne eine Vermarktung durch einen Immobilienmakler verkaufen möchten, umfassende Beratungsdienstleistungen an. Ziel unserer Beratung ist es, Sie dabei zu unterstützen, Ihre Immobilie professionell und erfolgreich zu verkaufen und dies zu wesentlich geringeren Kosten als bei einer Vermarktung durch einen Immobilienmakler.

 

Allgemeine Grundsätze

 

  • Erfolgsunabhängigkeit
    Das Beratungshonorar wird unabhängig vom Verkaufserfolg fällig.
  • Keine kostenlose Erstberatung
    Jede Beratung wird vollständig und nach den vereinbarten Konditionen vergütet.
  • Vertragsgestaltung
    Alle Beratungsleistungen und Honorare werden individuell vereinbart und schriftlich festgehalten.
  • Vergütung bei späterer Vermarktung durch uns
    Sollten Sie sich nach einer Beratung doch für eine Vermarktung Ihrer Immobilie durch uns entscheiden und sollte diese zum Verkauf führen, wird Ihnen das zuvor gezahlte Beratungshonorar vollständig zurückerstattet.

 

[Für Details zu unseren Beratungsleistungen besuchen Sie bitte den Bereich „Unsere Leistungen“ und klicken dann auf „Immobilienberatung“.]
oder klicken Sie hier —> Immobilienberatung

 

 

 

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