„Allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen“ werden nicht vorgehalten.
Eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern und Kunden ist uns besonders wichtig. Daher gestalten wir unsere Verträge und Vereinbarungen individuell und passen sie an die jeweiligen Gegebenheiten an.
Hinweise zur Provisionsregelung bei unserer Vermarktung
Allgemeine Grundsätze
- Vertragsgestaltung: Alle Aufträge und Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und sind bindend.
- Flexibilität: Unsere Provisionen und Aufwandsentschädigungen orientieren sich an den spezifischen Anforderungen jedes Auftrags und werden ebenfalls schriftlich vereinbart.
- Konfliktlösung: Etwaige Streitigkeiten werden – sofern eine gütliche Einigung nicht möglich ist – nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften und der aktuellen Rechtsprechung geregelt.
- Keine Steuer- oder Rechtsberatung: Wir bieten keine steuerliche oder rechtliche Beratung an. In solchen Fällen empfehlen wir die Konsultation von Notaren, Rechtsanwälten oder Steuerberatern.
Provisionsregelung beim Verkauf über unsere Vermarktung
Für die Vermittlung von Immobilien gelten die folgenden Regelungen:
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- Verkäufe von Wohnungen, Einfamilienhäusern mit und ohne Einliegerwohnung
Gemäß § 656c BGB wenden wir den sogenannten „Halbteilungsgrundsatz“ an. Das bedeutet: Auftraggeber und Käufer (sofern Privatpersonen) tragen die Provision zu gleichen Teilen. - Verkäufe sonstiger Immobilien und Grundstücke
Für alle anderen Immobilienverkäufe wird die Provision ausschließlich vom Käufer entrichtet. - Höhe der Provision
Die Höhe der Provision richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand und den spezifischen Gegebenheiten des Auftrags. Sie wird individuell vereinbart und schriftlich festgehalten.
- Verkäufe von Wohnungen, Einfamilienhäusern mit und ohne Einliegerwohnung
Erfolgshonorar:
Unsere Provision ist ein reines Erfolgshonorar. Sie fällt nur an, wenn durch unsere Vermittlung ein notarieller Kaufvertrag mit einem Kaufinteressenten abgeschlossen wird.
Ihr Vorteil: Kein Verkauf – keine Kosten!
[Für Informationen zu unseren Leistungen im Rahmen der Vermarktung Ihrer Immobilie besuchen Sie bitte den Bereich „Unsere Leistungen“ und klicken dann auf „Immobilienvermarktung“.]
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Hinweise zum Beratungshonorar bei unserer Beratung ohne Vermarktung
Wir bieten Eigentümern, die ihre Immobilie eigenständig und ohne eine Vermarktung durch einen Immobilienmakler verkaufen möchten, umfassende Beratungsdienstleistungen an. Ziel unserer Beratung ist es, Sie dabei zu unterstützen, Ihre Immobilie professionell und erfolgreich zu verkaufen und dies zu wesentlich geringeren Kosten als bei einer Vermarktung durch einen Immobilienmakler.
Allgemeine Grundsätze
- Erfolgsunabhängigkeit
Das Beratungshonorar wird unabhängig vom Verkaufserfolg fällig. - Keine kostenlose Erstberatung
Jede Beratung wird vollständig und nach den vereinbarten Konditionen vergütet. - Vertragsgestaltung
Alle Beratungsleistungen und Honorare werden individuell vereinbart und schriftlich festgehalten. - Vergütung bei späterer Vermarktung durch uns
Sollten Sie sich nach einer Beratung doch für eine Vermarktung Ihrer Immobilie durch uns entscheiden und sollte diese zum Verkauf führen, wird Ihnen das zuvor gezahlte Beratungshonorar vollständig zurückerstattet.
[Für Details zu unseren Beratungsleistungen besuchen Sie bitte den Bereich „Unsere Leistungen“ und klicken dann auf „Immobilienberatung“.]
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