Arten, Pflichten, Ablauf
Kurz und verständlich erklärt, mit fairer Empfehlung und transparenter Kostenregelung.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Es gibt zwei Arten: Bedarfsausweis (berechneter Bedarf auf Basis der Gebäudedaten) und Verbrauchsausweis (aus realen Verbräuchen der letzten Jahre gemittelt).
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Typische Fälle sind Neubau sowie Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing. Bei umfassenden Sanierungen kann ebenfalls ein Energieausweis erforderlich sein. Es gibt gesetzliche Ausnahmen (z. B. bestimmte sehr kleine Gebäude oder Baudenkmale). Wir prüfen für Sie, was in Ihrem Fall gilt.
Welcher Ausweis ist zulässig?
Je nach Gebäude- und Datenlage kommen Verbrauchs- oder Bedarfsausweise in Betracht. In einigen Konstellationen ist der Bedarfsausweis vorgegeben, etwa bei älteren Wohngebäuden, wenn bestimmte Mindeststandards historischer Wärmeschutzvorschriften nicht erfüllt wurden. Wir klären das individuell für Ihre Immobilie.
Vorlage, Übergabe und Fristen
Der Energieausweis muss in bestimmten Schritten des Vermarktungs- und Abschlussprozesses zugänglich gemacht werden. Wir stellen sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen im Ablauf eingehalten werden, ohne dass Sie sich im Detail damit beschäftigen müssen.
Gültigkeit und Registrierung
- Gültigkeit in der Regel 10 Jahre.
- Der Ausweis erhält eine Registriernummer über die zentrale Registrierstelle.
- Aussteller prüfen die Plausibilität der Angaben; Stichprobenkontrollen sind möglich.
Unsere Empfehlung zur Erstellung
Grundsätzlich gibt es zwei Wege: Entweder wir übernehmen die Erstellung für Sie oder Sie erstellen den Energieausweis selbst online. Aus technischen Gründen haben wir die beiden Online-Varianten auf separate Unterseiten verteilt.
Für Verbrauchsausweise ist die Online-Eingabe meist unkomplizierter. Bei Bedarfsausweisen empfehlen wir wegen der umfangreicheren Gebäudedaten vorab eine kurze Rücksprache mit uns.
1. Wir übernehmen die Erstellung für Sie
Auf Wunsch übernehmen wir die Abwicklung des Energieausweises für Ihre Immobilie. In diesem Fall erfassen wir die erforderlichen Daten gemeinsam mit Ihnen und reichen den Auftrag über unseren Partner ein.
Die Kosten tragen wir dabei zunächst als Vorleistung. Kommt der Verkauf Ihrer Immobilie durch unsere Vermittlung zustande, verbleiben die Kosten für den Energieausweis bei uns. Kommt kein Verkauf durch unsere Vermittlung zustande, etwa weil die Zusammenarbeit beendet wird oder ein Privatverkauf erfolgt, sind uns die von uns verauslagten Kosten zu erstatten.
2. Energieausweis selbst online erstellen
Wenn Sie die Dateneingabe selbst vornehmen möchten, wählen Sie bitte nachfolgend die passende Ausweisart aus. Auf den jeweiligen Unterseiten gelangen Sie direkt zum entsprechenden Online-Formular.
Wichtig: Bitte wählen Sie nur die zulässige Ausweisart. Wenn Sie unsicher sind, welche Variante für Ihre Immobilie erforderlich ist, sprechen Sie uns vorab kurz an.
Bedarfsausweis
Für bestimmte Gebäude ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Auf der folgenden Seite können Sie den Bedarfsausweis direkt online starten.
Verbrauchsausweis
Wenn für Ihre Immobilie ein Verbrauchsausweis zulässig ist, können Sie die Online-Erstellung auf der folgenden Seite direkt starten.
Kostenregelung
Für die Erstellung des Energieausweises gibt es bei uns zwei mögliche Wege.
Wenn wir die Erstellung für Sie übernehmen: Wir tragen die Kosten zunächst als Vorleistung. Kommt der Verkauf Ihrer Immobilie durch unsere Vermittlung zustande, verbleiben die Kosten für den Energieausweis bei uns. Kommt kein Verkauf durch unsere Vermittlung zustande, insbesondere bei Beendigung der Zusammenarbeit oder bei einem Privatverkauf, sind uns die von uns verauslagten Kosten zu erstatten.
Wenn Sie den Energieausweis selbst online erstellen: Sie erhalten die Rechnung zunächst selbst. Kommt der Verkauf Ihrer Immobilie durch unsere Vermittlung zustande, erstatten wir Ihnen die Kosten für den Energieausweis nachträglich. Eine Verrechnung mit der Maklerprovision erfolgt nicht.
Beratung gewünscht?
Welche Variante in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Gebäude, dem Baujahr und dem Sanierungsstand ab. Wir prüfen das für Sie, empfehlen die passende Vorgehensweise und übernehmen auf Wunsch auch die gesamte Abwicklung.