Tipp-Geber-Prämie

Tipp-Geber werden & attraktive Prämie sichern

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie oder sein Grundstück verkaufen möchte?

Dann empfehlen Sie uns gerne weiter – und profitieren Sie doppelt: Wir übernehmen die professionelle Vermarktung, und Sie erhalten im Erfolgsfall eine attraktive Tipp-Geber-Prämie.

Ihre Vorteile als Tipp-Geber:

  • Einfach & unkompliziert: Sie nehmen Kontakt zu uns auf.
  • Keine Verpflichtung für Sie: Sie sind nicht in den Verkaufsprozess eingebunden.
  • Attraktive Vergütung – schriftlich garantiert: Kommt es aufgrund Ihres Tipps zu einem durch uns nachgewiesenen oder vermittelten Verkauf, bei dem unsere Provision vollständig bezahlt wurde, erhalten Sie eine Tipp-Geber-Prämie gemäß unserer Staffelung. Die Auszahlung wird Ihnen im Vorfeld schriftlich bestätigt, sodass Sie absolute Sicherheit haben.

Unsere Staffelung der Tipp-Geber-Prämie (gilt nicht bei Sonderaktionen)

  • Verkaufspreis ab 100.000 € bis 249.000 €: 700 € Tipp-Geber-Prämie
  • Verkaufspreis ab 250.000 €: 2.000 € Tipp-Geber-Prämie

So funktioniert es:

  1. Kontaktaufnahme: Nutzen Sie das untenstehende Formular, um uns Ihre Kontaktdaten zu übermitteln.
  2. Weitere Schritte: Im Anschluss erhalten Sie automatisierte Informationen sowie die schriftliche Prämienbestätigung und geben dann auf Wunsch Ihren Tipp ab.
  3. Auszahlung der Prämie: Kommt es aufgrund Ihres Tipps zu einem durch uns nachgewiesenen oder vermittelten Verkauf, bei dem unsere Provision vollständig bezahlt wurde, erhalten Sie die vereinbarte Tipp-Geber-Prämie gemäß unserer Staffelung – schriftlich bestätigt, zuverlässig ausgezahlt.

Jetzt Kontakt aufnehmen:





    Hinweis: Sie werden von uns in jedem Fall darüber informiert, ob ein Kontakt zwischen invest point und dem Eigentümer zustande kam – und auch, ob die Immobilie durch uns verkauft wurde.

    Wer kann Tipp-Geber sein?
    Tippgeber können ausschließlich volljährige, unbeteiligte Dritte sein, die nicht im selben Haushalt wie der Eigentümer derjenigen Immobilie wohnen, für die der Tipp abgegeben wird.

    Familienangehörige sind nur dann als Tipp-Geber zugelassen, wenn sie rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom Eigentümer sind und ebenfalls nicht im selben Haushalt dieser Immobilie leben.

    Nicht als Tippgeber gelten insbesondere der Eigentümer selbst, Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Personen.

     

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