Prämie für Empfehlungen

Wertvolle Empfehlungen. Faire Anerkennung. Klare Abläufe.

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie oder sein Grundstück verkaufen möchte oder aktuell privat verkauft?

Dann können Sie uns gerne weiterempfehlen. Der entscheidende Unterschied: Nicht Sie geben uns einen "Tipp" über den Eigentümer, sondern Sie sprechen eine Empfehlung direkt gegenüber dem Eigentümer aus. Meldet sich der Eigentümer daraufhin bei uns und nennt Sie als Empfehlungsgeber, kann im Erfolgsfall eine Empfehlungsgeber-Prämie in Betracht kommen.

Damit ist der Ablauf für alle Beteiligten klar, geordnet und fair: Der Eigentümer entscheidet selbst, ob er mit uns in Kontakt treten möchte, und Sie können ihm dabei einen konkreten Mehrwert aufzeigen.

Mehr zu unserem Verständnis von Empfehlungen:

Hier erfahren Sie, warum wir bewusst von Empfehlungsgebern sprechen

Ihre Vorteile als Empfehlungsgeber:

  • Einfach und nachvollziehbar: Sie empfehlen uns direkt dem Eigentümer.
  • Gute Argumente an der Hand: Sie können dem Eigentümer konkrete Vorteile nennen.
  • Faire Anerkennung: Kommt es aufgrund Ihrer Empfehlung zu einem durch uns nachgewiesenen oder vermittelten Verkauf und wird unsere Provision vollständig bezahlt, kann ab einer beurkundeten Verkaufssumme von 150.000 € im Erfolgsfall eine Empfehlungsgeber-Prämie gewährt werden.

Welchen Vorteil können Sie dem Eigentümer nennen?

Als Empfehlungsgeber können Sie dem Eigentümer nicht nur einen Makler nennen, sondern zugleich auf konkrete Vorteile hinweisen:

  • In Einzelfällen kann die Provisionshöhe unter dem marktüblichen Niveau liegen.
  • Ein aufgrund einer Empfehlung zustande kommender Vermarktungsauftrag enthält keine Laufzeit.
  • Der Vermarktungsauftrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
  • Exzellente Erreichbarkeit: Eigentümer und Interessenten erhalten zeitnah Rückmeldungen und einen verlässlichen Ansprechpartner.
  • Schnelle Reaktion: Anfragen, Abstimmungen und wichtige Schritte werden zügig aufgegriffen und bearbeitet.
  • Flexible Vertragsgestaltung: Die Zusammenarbeit wird an die jeweilige Situation und den konkreten Bedarf angepasst.

Wenn der Eigentümer Interesse hat, sollte er sich bitte direkt bei uns melden, derzeit am besten per E-Mail an: info@invest-point.de

So funktioniert es:

  1. Sie sprechen Ihre Empfehlung aus: Empfehlen Sie invest point direkt dem Eigentümer.
  2. Kurze Mitteilung an uns: Informieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular darüber, dass Sie uns empfohlen haben, und nennen Sie dabei den Namen des Eigentümers. So kann Ihre Empfehlung frühzeitig erfasst, eindeutig zugeordnet und zuverlässig vorgemerkt werden.
  3. Der Eigentümer entscheidet selbst: Wenn Interesse besteht, meldet sich der Eigentümer eigenständig bei uns.
  4. Bestätigung der Empfehlung: Im Rahmen der Kontaktaufnahme gleichen wir mit dem Eigentümer noch einmal ab, dass unsere Empfehlung durch Sie erfolgt ist.
  5. Weitere Abstimmung und Rückmeldung: Kommt es zu einem konkreten Vorgang, stimmen wir die weiteren Schritte transparent und nachvollziehbar ab. Über das Ergebnis Ihrer Empfehlung werden Sie von uns informiert.
  6. Empfehlungsgeber-Prämie: Kommt es aufgrund Ihrer Empfehlung zu einem durch uns nachgewiesenen oder vermittelten Verkauf und wurde unsere Provision vollständig bezahlt, kann ab einer beurkundeten Verkaufssumme von 150.000 € eine Empfehlungsgeber-Prämie gewährt werden. Die konkrete Höhe kann jedoch erst benannt werden, wenn die Provision für die Vermarktung mit dem Eigentümer vertraglich fixiert ist.

Hinweise zur Empfehlungsgeber-Prämie

Eine Empfehlungsgeber-Prämie kommt grundsätzlich erst ab einer beurkundeten Verkaufssumme von 150.000 € in Betracht.

Die konkrete Höhe der Prämie kann erst benannt werden, wenn die Provision für die Vermarktung mit dem Eigentümer vertraglich fixiert ist.

Hintergrund ist, dass in Einzelfällen die Provisionshöhe unter dem marktüblichen Niveau liegen kann. In solchen Fällen kann die Empfehlungsgeber-Prämie niedriger ausfallen als bei einem üblichen Provisionssatz.

Wichtiger Hinweis zum Ablauf:

Der Kontakt kommt in diesem Modell grundsätzlich dadurch zustande, dass sich der Eigentümer selbst bei uns meldet und uns im Rahmen seiner Kontaktaufnahme mitteilt, wer uns empfohlen hat.

Hinweis: Voraussetzung für eine mögliche Empfehlungsgeber-Prämie ist insbesondere, dass der Eigentümer bei seiner ersten Kontaktaufnahme auf Ihre Empfehlung hinweist, dass es infolge dieser Empfehlung zu einem durch uns nachgewiesenen oder vermittelten Verkauf kommt, dass unsere Provision vollständig bezahlt wurde und dass die beurkundete Verkaufssumme mindestens 150.000 € beträgt.
Steuerhinweis: Eine Empfehlungsgeber-Prämie kann steuerlich relevant sein. Wir empfehlen, die individuelle steuerliche Behandlung bei Bedarf mit dem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Wer kann Empfehlungsgeber sein?
Empfehlungsgeber können ausschließlich volljährige, unbeteiligte Dritte sein, die nicht im selben Haushalt wie der Eigentümer der betreffenden Immobilie leben.

Familienangehörige können nur dann als Empfehlungsgeber berücksichtigt werden, wenn sie rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom Eigentümer sind und ebenfalls nicht im selben Haushalt der betreffenden Immobilie leben.

Nicht als Empfehlungsgeber gelten insbesondere der Eigentümer selbst, Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Personen.

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